ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das SocialFind-Team bei der Arbeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen SocialFind

E-Mail: hello@socialfind.nl

Website: www.socialfind.com
 

 

Definitionen
  • SocialFind B.V. : Auftragnehmer mit Sitz in Tilburg, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter KvK-Nr. 95334505
  •  Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, mit der SocialFind B.V. einen Vertrag zur Ausführung des Auftrags geschlossen hat
  •  Parteien: SocialFind B.V. und der Auftraggeber gemeinsam
  • Kandidat: die Person, die in die Personalvermittlungstätigkeiten von SocialFind B.V. zugunsten des Auftraggebers einbezogen wird
  • Vertrag: jede Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und SocialFind B.V. über die Erbringung von Leistungen durch SocialFind B.V. zugunsten des Auftraggebers, gemäß den Bestimmungen der Auftragsbestätigung/des Dienstleistungsvertrags
 
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für: alle Angebote, Offerten, Aufträge, Rechtsverhältnisse und Verträge, gleich welcher Bezeichnung, in deren Rahmen SocialFind B.V. sich verpflichtet oder verpflichten wird, Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen, sowie für alle sich daraus für SocialFind B.V. ergebenden Leistungen.
  2. Die Parteien können von diesen Bedingungen nur abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
  3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit ergänzender und/oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter ausdrücklich aus.
 
Angebote und Offerten
  1. Angebote und Offerten von SocialFind B.V. sind unverbindlich, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Ein Angebot oder eine Offerte ist höchstens 2 Wochen gültig, sofern im Angebot oder in der Offerte keine andere Annahmefrist genannt ist.
  3. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot oder eine Offerte nicht innerhalb der geltenden Frist an, so erlischt das Angebot bzw. die Offerte.
  4. Angebote und Offerten gelten nicht für Folgeaufträge, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
  5. Bei Annahme einer unverbindlichen Offerte oder eines unverbindlichen Angebots behält sich SocialFind B.V. das Recht vor, die Offerte oder das Angebot innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Annahme noch zurückzuziehen, ohne dass der Auftraggeber daraus irgendwelche Rechte ableiten kann.
 
Preise und Zahlungen
  1. Alle Preise, die SocialFind B.V. verwendet, verstehen sich in Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich etwaiger sonstiger Kosten wie u. a. Reisekosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen.
  3. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, seine Zahlungsverpflichtung gegenüber SocialFind B.V. auszusetzen oder irgendeinen Einbehalt oder eine Verrechnung vorzunehmen.
  4. Wird die Zahlungsfrist von 14 Tagen überschritten, befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet ohne weitere Ankündigung auf die offene(n) Rechnung(en) die gesetzlichen (Handels-)Zinsen an SocialFind B.V. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall zudem eine Vergütung der Kosten für die außergerichtliche Beitreibung in Höhe von mindestens 15 % der unbezahlt gebliebenen Rechnung(en), es sei denn, die tatsächlichen Kosten liegen höher.
  5. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die SocialFind B.V. infolge der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesem Artikel entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
 
Ausführung des Vertrags
  1. SocialFind B.V. wird sich nach besten Kräften bemühen, seine Dienstleistungen mit Sorgfalt auszuführen, gegebenenfalls gemäß den mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegten Vereinbarungen. Alle Dienstleistungen von SocialFind B.V. werden als Dienstleistungsvertrag im Sinne von Artikel 7:400 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) auf Grundlage einer Bemühensverpflichtung ausgeführt.
  2. Die Ausführung des Vertrags erfolgt in gegenseitiger Abstimmung sowie nach schriftlicher Zustimmung und Zahlung des gegebenenfalls vereinbarten Vorschusses durch den Auftraggeber.
  3. SocialFind B.V. hat das Recht, die vereinbarten Dienstleistungen (teilweise) durch Dritte erbringen zu lassen.
  4. Werden die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten vom Auftraggeber nicht rechtzeitig oder nicht vollständig an SocialFind B.V. zur Verfügung gestellt, so hat SocialFind B.V. das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Die aus der Verzögerung/Aussetzung entstehenden Mehrkosten und/oder Mehrstunden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen ein, auch wenn diese von Dritten stammen.
  6. Die Fristen für die Ausführung von Leistungen durch SocialFind B.V. sind keine Ausschlussfristen. Hat SocialFind B.V. nicht rechtzeitig geleistet, so ist das Unternehmen schriftlich in Verzug zu setzen und ihm eine Frist von 14 Tagen zu gewähren, um die Verpflichtungen noch zu erfüllen. Nur wenn SocialFind B.V. auch nach Ablauf der zusätzlichen Frist von 14 Tagen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann eine Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags vorliegen seitens SocialFind B.V.
 
Beanstandungen
  1. Erfüllt SocialFind B.V. den Vertrag nicht (vollständig) oder entspricht die Leistung von SocialFind B.V. nicht den Erwartungen des Auftraggebers, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich schriftlich zu beanstanden bei SocialFind B.V.
  2. Beanstandungen im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels setzen die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers jedoch nicht aus.
  3. Ein Anspruch des Auftraggebers gegen SocialFind B.V. erlischt, wenn dieser nicht schriftlich und begründet eingereicht wurde bei SocialFind B.V., und zwar spätestens innerhalb eines Monats, nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Tatsachen hatte (oder vernünftigerweise haben konnte), auf die er seinen Anspruch stützt.
  4. Beanstandungen bezüglich einer Rechnung von SocialFind B.V. müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei SocialFind B.V. eingereicht worden sein. Die Beweislast dafür, dass eine Beanstandung rechtzeitig eingereicht wurde, liegt beim Auftraggeber. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen werden Beanstandungen nicht mehr bearbeitet, und die Zahlungspflicht der Rechnung steht unwiderruflich fest.
  5. Wird außerhalb der in diesem Artikel beschriebenen Fälle von SocialFind B.V. einer Beanstandung (dennoch) Beachtung geschenkt, so geschieht dies völlig unverbindlich, und der Auftraggeber kann daraus keine Rechte ableiten.
 
Höhere Gewalt
  1. Kann SocialFind B.V. seine Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge einer ihm nicht zurechenbaren Ursache nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, wozu unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Krankheit von Mitarbeitern, Störungen im Computernetzwerk und sonstige Stockungen des normalen Geschäftsbetriebs innerhalb des Unternehmens zählen, so werden die Verpflichtungen ausgesetzt, bis SocialFind B.V. wieder in der Lage ist, diese in der vereinbarten Weise zu erfüllen.
  2. Der Auftraggeber hat das Recht, im Falle des Eintritts der in diesem Artikel genannten Situation den Vertrag (ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
 
Vertragslaufzeit, Kündigung, Aussetzung und Auflösung
  1. Innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten anfänglichen Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber nicht vorzeitig kündigen.
  2. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich die Zusammenarbeit automatisch und stillschweigend auf unbestimmte Zeit.
  3. Handelt es sich um einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, so können die Parteien den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
  4. SocialFind B.V. hat das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet ihres Rechts, Schadensersatz zu verlangen, wenn Vermögensgegenstände des Auftraggebers gepfändet werden, dem Auftraggeber ein Zahlungsaufschub gewährt oder der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, sowie wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft verletzt.
  5. Tritt einer der in diesem Artikel genannten Fälle ein, so werden alle Forderungen von SocialFind B.V. gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofort fällig.
 
Haftung und Freistellung
  1. SocialFind B.V. kann nur für direkte Schäden haftbar sein. SocialFind B.V. haftet niemals für indirekte Schäden.
  2. Unter direkten Schäden sind ausschließlich zu verstehen: die entstandenen oder noch entstehenden Kosten, um die Dienstleistungen bzw. Arbeiten aus dem Vertrag (nachträglich) ordnungsgemäß auszuführen oder ausführen zu lassen.
  3. Unter indirekten Schäden sind alle Schäden zu verstehen, die nicht unter die Definition direkter Schäden im Sinne dieses Artikels fallen. Zu den indirekten Schäden zählen (somit) unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Umsatzverlust, entgangener Gewinn und entgangene Einsparungen.
  4. SocialFind B.V. haftet nicht, wenn sich herausstellt, dass der Kandidat die Anforderungen oder Erwartungen des Auftraggebers nicht erfüllt.
  5. SocialFind B.V. haftet nicht für Pflichtverletzungen der von ihr eingeschalteten Dritten und ist berechtigt, ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber im Namen des Auftraggebers eine etwaige Haftungsbeschränkung des von ihr eingeschalteten Dritten zu akzeptieren.
  6. Haftet SocialFind B.V. für direkte Schäden, so ist diese Haftung auf höchstens das Zweifache des Rechnungsbetrags des Auftrags beschränkt, jedenfalls auf das Zweifache des Rechnungsbetrags für den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  7. Jeder Schadensersatzanspruch gegen SocialFind B.V. erlischt allein durch den Ablauf von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber vom Bestehen dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangte oder vernünftigerweise hätte erlangen können.
  8. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder die Folge bewusster Leichtfertigkeit von SocialFind B.V. oder ihren Geschäftsführern ist.
  9. Der Auftraggeber stellt SocialFind B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang stehen mit den von SocialFind B.V. gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen.
 
Geistiges Eigentum
  1. Das (geistige) Eigentum an allen vom Auftraggeber bereitgestellten Dateien, Auftraggeber- und Marktdaten sowie allen anderen unternehmensspezifischen vertraulichen Daten liegt beim Auftraggeber.
  2. Die geistigen Eigentumsrechte an allen von SocialFind B.V. entwickelten Inhalten für Online-Recruiting- und Sales-Kampagnen, worunter unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, die Inhalte von Social-Media-Kampagnen, Social-Media-Texte, Fotos, Videos, Bildmaterial, Animationen, Stellenanzeigentexte, Sales-Pitches und Websites fallen, liegen ausschließlich bei SocialFind B.V.
 
Abwerbeverbot für Mitarbeiter
  1. Der Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrags sowie zwei Jahre nach dessen Beendigung in keiner Weise Mitarbeiter von SocialFind B.V. einstellen oder anderweitig, direkt oder indirekt, für sich arbeiten lassen. Dies gilt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Auftraggeber befindet sich allein durch den Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels von Rechts wegen in Verzug und verwirkt in diesem Fall zugunsten von SocialFind B.V. eine sofort fällige Vertragsstrafe von € 25.000,- pro Verstoß, unbeschadet des Rechts von SocialFind B.V., vom Auftraggeber Schadensersatz zu verlangen.
 
Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
  1. Soweit im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden diese personenbezogenen Daten ordnungsgemäß und sorgfältig sowie im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet.
  2. SocialFind wird Maßnahmen ergreifen, um die personenbezogenen Daten vor Verlust oder jeder anderen Form unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen, unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Art der Verarbeitung.
 
Geheimhaltung
  1. Die Parteien haben Informationen, von denen sie wissen oder verstehen müssen, dass sie vertraulicher Natur sind, vertraulich zu behandeln, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Als vertrauliche Informationen gelten mindestens die Informationen, die im Rahmen des Vertrags bereitgestellt wurden und/oder werden, darunter, jedoch nicht ausschließlich, Tarife und (personenbezogene) Daten von Kandidaten.
  2. Die Parteien erlegen die Geheimhaltungspflicht auch Mitarbeitern auf, die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind, sowie von den Parteien eingeschalteten Dritten.
 
Vertragsstrafenklausel
  1. Verstößt der Auftraggeber gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Geheimhaltung oder über geistiges Eigentum, so verwirkt er für jeden Verstoß zugunsten von SocialFind B.V. eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,-. Darüber hinaus verwirkt der Auftraggeber einen Betrag von € 500,- für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert.
  2. Für die Verwirkung dieser Vertragsstrafe ist keine vorherige Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Es muss auch keine Form von Schaden vorliegen.
  3. Die Verwirkung der in diesem Artikel genannten Vertragsstrafe berührt nicht das Recht von SocialFind B.V., neben der Vertragsstrafe vollständigen Schadensersatz zu verlangen.
 
Schlussbestimmungen
  1. Bei Nichtigkeit oder Unverbindlichkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft.
  2. Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  3. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem SocialFind B.V. ihren Sitz hat, ist für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig.
 

 
Version Oktober 2023