Was ändert sich 2027 an der 30-Prozent-Regelung für Arbeitgeber?

Ab dem 1. Januar 2027 wird die niederländische 30-Prozent-Regelung für die meisten neuen Fachkräfte aus dem Ausland zu einer 27-Prozent-Regelung. Wer bei 30 Prozent bleibt.

Von Pieter van Dooren, Co-Founder

Dieser Artikel behandelt niederländisches Steuerrecht: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Arbeitgeber in den Niederlanden den meisten neuen Fachkräften aus dem Ausland höchstens 27 Prozent des Lohns steuerfrei zahlen statt 30 Prozent. 2026 muss das steuerpflichtige Jahresgehalt laut der niederländischen Steuerverwaltung über 48.013 Euro liegen.

Was ist die 30-Prozent-Regelung?

Die niederländische Steuerverwaltung, die Belastingdienst, nennt sie inzwischen Expat-Regelung. Gemeint ist ein Ausgleich für Mehrkosten, die entstehen, wenn jemand für eine Stelle in die Niederlande zieht: doppelte Haushaltsführung, Heimreisen, Aufenthaltspapiere, höhere Lebenshaltungskosten. Statt diese Kosten einzeln nachzuweisen, darf der Arbeitgeber pauschal bis zu 30 Prozent des Lohns einschließlich dieser Erstattung steuerfrei auszahlen. Bei 70.000 Euro sind das höchstens 21.000 Euro ohne Lohnsteuer.

Eine Pflicht ist das nicht. Die Erstattung darf niedriger sein, und Arbeitgeber und Fachkraft legen sie vor dem Antrag gemeinsam fest. Für jemanden, der einen Umzug abwägt, zählt diese Absprache oft so viel wie das Bruttogehalt. Sie gehört deshalb in dasselbe Gespräch wie die übrigen Arbeitsbedingungen, die zählen.

Vier Bedingungen müssen erfüllt sein. Die Person ist bei Ihnen angestellt. Sie bringt ein spezifisches Fachwissen mit, das in der Praxis an einer Gehaltsgrenze gemessen wird. Sie wurde im Ausland angeworben. Und die Belastingdienst hat einen Bescheid erteilt.

Warum fallen viele Bewerbende aus Deutschland heraus?

Diese Bedingung betrifft Bewerbende aus Deutschland unmittelbar. Angeworben im Ausland heißt nach niederländischem Recht: In den 24 Monaten vor dem ersten Arbeitstag in den Niederlanden hat die Person mehr als 16 Monate lang weiter als 150 Kilometer Luftlinie von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt. Die Belastingdienst nennt ausdrücklich große Teile Deutschlands als Gebiet, aus dem man die Regelung nicht bekommt. Aachen, Düsseldorf und Münster liegen deutlich innerhalb dieser 150 Kilometer, Berlin und München deutlich außerhalb.

Für Arbeitgeber heißt das: Prüfen Sie den Wohnort der letzten zwei Jahre, bevor Sie über das Nettogehalt sprechen. Ein Angebot, das mit 30 Prozent steuerfrei gerechnet ist, verliert diesen Vorteil vollständig, wenn die Person zu nah an der Grenze gewohnt hat.

Welche Gehaltsgrenze gilt, und was ändert sich 2027?

2026 muss das steuerpflichtige Jahresgehalt ohne die steuerfreie Erstattung über 48.013 Euro liegen. Für Personen unter 30 mit einem niederländischen Masterabschluss einer Universität oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss gilt 36.497 Euro. Die Grenze wird jedes Jahr angepasst und jedes Jahr geprüft. Fällt das Gehalt in einem Jahr darunter, entfällt die Regelung rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres, und sie lebt auch später nicht wieder auf.

2027 ändern sich zwei Dinge. Die steuerfreie Pauschale sinkt auf höchstens 27 Prozent; dieser Satz steht bereits in der Fassung des niederländischen Lohnsteuergesetzes, die ab dem 1. Januar 2027 gilt. Außerdem steigt die Gehaltsgrenze. Im Steuerpaket für 2025 hat die niederländische Regierung sie auf 50.436 Euro vorgesehen, für Masterabsolventen unter 30 auf 38.338 Euro, jeweils in Preisen von 2024. Weil die Grenzen jährlich steigen, liegen die Beträge für 2027 höher. Am 26. Oktober 2026 waren sie bei der Belastingdienst noch nicht veröffentlicht.

Nicht alle wechseln auf 27 Prozent. Laut der niederländischen Regierung behält, wer die Regelung spätestens am 31. Dezember 2023 begonnen hat, auch nach 2027 die 30 Prozent und die bisherige Grenze. Wer 2024 begann, bekommt ab 2027 27 Prozent mit der bisherigen Grenze. Wer ab dem 1. Januar 2025 begann, bekommt beides: 27 Prozent und die neue Grenze. Im Beispiel mit 70.000 Euro bleiben ab 2027 also 18.900 Euro steuerfrei statt 21.000.

Seit 2026 gilt außerdem für alle eine Obergrenze: Die Erstattung wird über höchstens 262.000 Euro Gehalt berechnet. Das ergibt 2026 höchstens 78.600 Euro steuerfrei.

Was sollten Sie als Arbeitgeber jetzt tun?

Rechnen Sie Angebote für 2027 neu, sobald die neue Grenze veröffentlicht ist, vor allem bei Fach- und Bürofunktionen, bei denen das Gehalt knapp über der heutigen Grenze liegt. Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit der Fachkraft über das Formular der Belastingdienst. Der Bescheid gilt höchstens fünf Jahre, abzüglich früherer Aufenthalte oder Arbeit in den Niederlanden in den 25 Jahren vor der Ankunft.

Was fragen Arbeitgeber uns zur 30-Prozent-Regelung?

Wie lange dauert der Antrag?

Laut der Belastingdienst erhalten Sie innerhalb von acht Wochen eine Antwort. Stellen Sie den Antrag, sobald der Vertrag unterschrieben ist, denn ohne Bescheid dürfen Sie die Regelung nicht anwenden. Wechselt die Fachkraft später den Arbeitgeber, stellt der neue Arbeitgeber gemeinsam mit ihr einen neuen Antrag.

Gilt die Regelung auch, wenn ein Dienstleister die Fachkraft gefunden hat?

Ja, aber der Antrag bleibt Ihrer. Die Regelung gehört zu dem Arbeitgeber, der die Person auf der Lohnliste hat, auch wenn eine Personalvermittlung oder ein RPO-Partner sie vorgeschlagen hat. Lassen Sie die 150-Kilometer-Regel und die Gehaltsgrenze vor dem Angebot prüfen.

Was sind extraterritoriale Kosten?

Kosten, die nur entstehen, weil jemand außerhalb seines Herkunftslandes arbeitet: doppelte Haushaltsführung, Heimreisen, Visa und Aufenthaltstitel, Sprachkurse, höhere Lebenshaltungskosten. Prämien, Verluste beim Hausverkauf oder ein Ausgleich für höhere Steuersätze zählen nicht dazu. Weitere Begriffe aus dem Recruiting erklärt unser Glossar.

SocialFind hat diesen Artikel auf Grundlage der Seiten der Belastingdienst, der niederländischen Regierung und des niederländischen Lohnsteuergesetzes geschrieben, geprüft am 26. Oktober 2026. Dies ist keine Steuerberatung. Weitere Fragen zur Zusammenarbeit beantworten unsere häufigen Fragen. Wenn Sie solche Artikel per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter an.

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