Bewerber absagen: Wie schreiben Sie eine gute Absage?
Eine Absage ist das Letzte, was Bewerber von Ihnen hören. Eine Mustermail, Formulierungen, die Sie besser vermeiden, und was das AGG dazu sagt.
Von Ken Pauw, Head Of Recruitment
Eine gute Absage an Bewerber ist kurz, freundlich und kommt schnell. Und sie hat rechtliche Folgen: Nach § 15 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kann eine abgelehnte Person Ansprüche wegen Benachteiligung innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zugang Ihrer Absage.
Wie schreiben Sie eine Absage an einen Bewerber?
Nennen Sie die Entscheidung gleich am Anfang. Wer erst zwei Absätze über Ihr Unternehmen lesen muss, bevor das "leider" kommt, fühlt sich hingehalten. Danach folgt ein Dank für die Bewerbung und, wenn Sie es ernst meinen, die Einladung, sich bei einer passenden Stelle wieder zu melden.
Bei der Begründung sind viele Arbeitgeber in Deutschland zurückhaltend, und das hat mit dem AGG zu tun. Jeder Satz in der Absage kann später gelesen werden, als ob ein geschütztes Merkmal wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung eine Rolle gespielt hätte. Wenn Sie einen Grund nennen, dann einen, der sich direkt aus den Anforderungen der Stelle ergibt. Hier ein Muster für jemanden, der nicht zum Gespräch eingeladen wird.
Betreff: Ihre Bewerbung als Industriemechaniker
Sehr geehrter Herr Becker, vielen Dank für Ihre Bewerbung als Industriemechaniker in unserer Instandhaltung. Nach sorgfältiger Prüfung haben wir uns für andere Bewerber entschieden, deren Erfahrung mit der Wartung von Hydraulikanlagen besser zu den Anforderungen dieser Stelle passt.
Ihre Unterlagen löschen wir, sobald das Verfahren abgeschlossen ist und die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind. Wenn Sie möchten, dass wir sie für künftige Stellen aufbewahren, teilen Sie uns das bitte kurz mit. Wir wünschen Ihnen für Ihre weitere Suche alles Gute.
Achten Sie auf das Tempo. Wer wochenlang nichts hört, springt nicht nur bei Ihnen ab, sondern erzählt es auch weiter. Schicken Sie die Absage, sobald die Entscheidung gefallen ist, und nicht erst, wenn die Stelle besetzt ist. Wie Sie die Nachverfolgung auch bei vielen Bewerbungen im Griff behalten, lesen Sie auf unserer Seite über Screening und Kandidatenbetreuung.
Wie sagen Sie nach einem Vorstellungsgespräch ab?
Wer zum Gespräch da war, hat Zeit und oft auch Nerven in Ihre Stelle investiert. Eine Standardmail reicht dann nicht. Rufen Sie an, wenn es geht, oder schreiben Sie eine Mail, aus der hervorgeht, dass Sie sich an das Gespräch erinnern. Ein konkretes Thema aus dem Gespräch genügt.
Feedback bieten Sie besser an, statt es in die Mail zu schreiben. Ein Satz wie "Wenn Sie wissen möchten, wie wir zu unserer Entscheidung gekommen sind, rufen Sie mich gern an" reicht. Am Telefon können Sie auf Nachfragen eingehen und bleiben bei sachlichen Punkten zur Stelle: Erfahrung, Fachkenntnisse, Verfügbarkeit. Ein Urteil über die Person gehört nicht dazu.
War es ein knappes Rennen, fragen Sie, ob Sie die Person bei einer künftigen Stelle ansprechen dürfen. Genau in diesem Moment ist sie dafür am offensten. Wie Sie solche Kontakte pflegen, ohne dass daraus eine vergessene Liste wird, beschreibt unser Artikel Talentpool aufbauen.
Was schreiben Sie in einer Absage besser nicht?
Vermeiden Sie jede Formulierung, die auf ein Merkmal der Person statt auf die Stelle verweist. "Wir suchen jemanden, der in unser junges Team passt" ist gut gemeint, lässt sich aber als Hinweis auf das Alter lesen. Dasselbe gilt für Bemerkungen zu Familienplanung, Sprache oder Herkunft. Das Gesetz begrenzt die Entschädigung bei einer Nichteinstellung zwar auf drei Monatsgehälter, aber nur, wenn die Person auch bei einer Auswahl ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre. Der Aufwand eines Verfahrens kommt in jedem Fall dazu.
Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten. "Wir melden uns bestimmt, wenn wieder eine Stelle frei wird" klingt freundlich, doch wenn nichts kommt, bleibt genau das hängen. Und verzichten Sie auf den Hinweis auf die "überwältigende Zahl an Bewerbungen". Die Leserin oder der Leser versteht daraus, dass die eigene Bewerbung irgendwo unten im Stapel lag.
Springen gute Bewerber schon vor der Absage ab, weil das Verfahren zu lange dauert oder zu viel verlangt, liegt das Problem früher. Darum geht es auf unserer Seite Kandidaten springen ab.
Was fragen Arbeitgeber uns zur Absage?
Müssen Sie eine Absage begründen?
Eine Begründung macht die Absage leichter verdaulich, ist aber kein Muss. Wenn Sie eine geben, halten Sie sie kurz und sachlich und beziehen Sie sie auf die Anforderungen der Stelle. Eine ausführliche Erklärung gehört eher in ein Telefonat, wenn die Person danach fragt. So können Sie auf die konkrete Frage eingehen, statt im Voraus jede denkbare Lesart abzudecken.
Wie lange dürfen Sie Bewerbungsunterlagen aufbewahren?
Nach dem Datenschutzrecht nur so lange, wie Sie sie für das Verfahren brauchen. Sinnvoll ist es, die Unterlagen aufzubewahren, bis die Frist von zwei Monaten nach dem AGG abgelaufen ist, damit Sie auf eine Beschwerde reagieren können, und dabei die Zeit bis zum Zugang der Absage mitzurechnen. Danach löschen Sie sie, es sei denn, die Person hat einer längeren Aufbewahrung zugestimmt.
Lassen sich Absagen automatisieren?
In der ersten Auswahlrunde ja, solange die Mail persönlich bleibt und schnell verschickt wird. Viele Arbeitgeber versenden Absagen direkt aus ihrem Bewerbermanagementsystem oder Formular, mit wenigen festen Texten pro Stelle. Wie Sie einen solchen Ablauf von der Bewerbung bis zur Entscheidung aufbauen, lesen Sie bei unseren Bewerbungsfunnels. Nach einem Gespräch bleibt die persönliche Mail oder der Anruf der Standard.
SocialFind hat die Fristen in diesem Artikel am 4. November 2026 im Gesetzestext des AGG nachgeprüft. Wir rekrutieren für Arbeitgeber mit strukturellem Personalbedarf und übernehmen dabei auch die Betreuung der Bewerber bis zur Absage; mehr dazu auf unserer Seite Recruiting auslagern. Wenn Sie solche Artikel per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter an.
Unser Newsletter
Was uns in der Arbeit für Arbeitgeber begegnet, gebündelt in einer E-Mail: neue Artikel, Zahlen zum Arbeitsmarkt und was daraus praktisch folgt.