Mitarbeiter aus dem Ausland gewinnen: Was kommt auf Sie zu?

Ende 2023 lebten in Deutschland 113.000 Menschen mit einer Blauen Karte EU. Was Arbeitgeber regeln müssen, wenn sie Fachkräfte aus dem Ausland einstellen wollen.

Von Nikolay Broeks, Automation & Growth Engineer

Laut Statistischem Bundesamt lebten Ende 2023 in Deutschland 113.000 Menschen mit einer Blauen Karte EU, 26 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Sie war damit der häufigste Aufenthaltstitel der befristeten Erwerbsmigration. Wer Mitarbeiter aus dem Ausland gewinnen will, muss vor allem klären: Kommt die Person aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, oder aus einem Drittstaat?

Welche Schritte gehen Sie, wenn Sie Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen?

Erstens: Klären Sie die Staatsangehörigkeit. Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit und brauchen keinen Aufenthaltstitel, um in Deutschland zu arbeiten. Sie stellen sie ein wie jede andere Arbeitskraft.

Zweitens: Kommt die Person aus einem Drittstaat und hat sie einen Hochschulabschluss, prüfen Sie die Blaue Karte EU. Laut dem Portal Make it in Germany der Bundesregierung muss das Bruttojahresgehalt 2026 mindestens 50.700 Euro betragen. Für Engpassberufe und Berufseinsteiger, deren Abschluss höchstens drei Jahre zurückliegt, gilt eine niedrigere Grenze von 45.934,20 Euro; dann muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.

Drittens: Passt die Blaue Karte nicht, gibt es weitere Wege, etwa die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung. Laut Destatis hatten Ende 2023 rund 52.000 Menschen eine solche Erlaubnis, 26 Prozent mehr als im Vorjahr. Welcher Weg passt, hängt vom Abschluss, seiner Anerkennung und der Stelle ab; lassen Sie das im Einzelfall prüfen, bevor Sie einen Vertrag zusagen.

Viertens: Regeln Sie das Praktische. Wohnung, Anmeldung, Bankkonto und eine erste Woche mit jemandem, der den Weg zeigt, entscheiden darüber, ob jemand bleibt. Das steht in keinem Aufenthaltstitel, kostet aber Zeit. Planen Sie dafür feste Ansprechpartner im Team ein, nicht nur in der Personalabteilung.

Wann lohnt sich die Suche im Ausland?

Wenn die Stelle im Inland wirklich nicht zu besetzen ist und Sie Zeit haben. Visum, Anerkennung und Umzug brauchen Monate, ein schneller Weg ist es also nicht. Fragen Sie deshalb zuerst, ob Sie die Stelle hier gut angegangen sind: ein schärferes Profil, ein anderer Kanal oder ein besseres Angebot lösen manchmal mehr als ein Visum. Wie das bei einer Stelle gelingt, die seit Monaten offen ist, lesen Sie unter schwer zu besetzende Stellen, das größere Bild beim Fachkräftemangel 2026.

Innerhalb der EU ist die Hürde deutlich niedriger: kein Visum, kein Aufenthaltstitel, dafür Sprache, Fahrzeit und Wohnung. Für technische Berufe und die Pflege lohnt der Blick in Nachbarländer wie die Niederlande, Polen oder Österreich. Prüfen Sie bei reglementierten Berufen wie der Pflege aber früh, ob der Abschluss in Deutschland anerkannt werden muss, denn das kann Monate dauern.

Machen Sie es selbst oder mit einem Partner?

Den Aufenthaltstitel beantragt die Fachkraft, Sie liefern die Unterlagen zur Stelle. Schwieriger ist die Suche selbst, weil Sie Menschen erreichen, die Ihr Unternehmen nicht kennen. Arbeiten Sie mit einer Vermittlung, fragen Sie, wie sie Kandidaten im Ausland findet und wer sich um die Formalitäten kümmert. Worauf Sie achten, lesen Sie unter Personalvermittlung auswählen.

Was fragen Arbeitgeber zu Mitarbeitern aus dem Ausland?

Brauche ich für eine polnische oder niederländische Fachkraft eine Genehmigung?

Nein. Polen und die Niederlande gehören zur EU, und für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt die Freizügigkeit. Sie brauchen weder Visum noch Aufenthaltstitel, um bei Ihnen zu arbeiten. Sie stellen sie mit einem normalen Arbeitsvertrag ein, zu denselben Bedingungen wie Ihre anderen Beschäftigten, inklusive Mindestlohn und Tarifvertrag, falls einer gilt.

Wie lange dauert es, bis eine Fachkraft aus einem Drittstaat anfangen kann?

Das hängt vom Visumverfahren in der Botschaft und gegebenenfalls von der Anerkennung des Abschlusses ab, und beides kann mehrere Monate dauern. Planen Sie deshalb großzügig und halten Sie den Kontakt in dieser Zeit eng. Wer monatelang nichts hört, sagt im Zweifel einem anderen Arbeitgeber zu.

Kann eine Vermittlung die Formalitäten für mich übernehmen?

Sie kann vieles vorbereiten, aber Sie bleiben der Arbeitgeber und verantwortlich für die Angaben zur Stelle. Vereinbaren Sie deshalb klar, wer was macht. Arbeiten Sie mit einem Partner, der unter Ihrem Namen sucht, wie beim White-Label-Recruiting, bleiben Sie ohnehin der Absender. Wie ein fester Partner sich zur Bezahlung pro Einstellung verhält, lesen Sie unter RPO oder erfolgsbasierte Vermittlung.

SocialFind hat diesen Artikel auf Grundlage der Zahlen des Statistischen Bundesamts sowie der Angaben von Make it in Germany geschrieben, geprüft am 21. Oktober 2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie solche Artikel per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter an.

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