Probezeit in den Niederlanden: Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

In den Niederlanden dauert die Probezeit höchstens 2 Monate statt bis zu 6 wie in Deutschland, und gekündigt wird ohne Frist. Was Arbeitgeber vereinbaren und beachten.

Von Joena Ruchtie, Co-Founder

Dieser Artikel behandelt niederländisches Arbeitsrecht: In den Niederlanden darf eine Probezeit nach Artikel 7:652 des Burgerlijk Wetboek höchstens 2 Monate dauern, in Deutschland nach § 622 BGB bis zu 6 Monate. Bei einem befristeten Vertrag von 6 Monaten oder kürzer ist in den Niederlanden gar keine Probezeit erlaubt.

Wie lange darf die Probezeit in den Niederlanden dauern?

Die Höchstdauer richtet sich nach dem Vertrag, nicht nach der Position. Das niederländische Gesetz unterscheidet vier Fälle:

Unbefristeter Vertrag: höchstens 2 Monate. Befristeter Vertrag ab 2 Jahren: höchstens 2 Monate. Befristeter Vertrag von mehr als 6 Monaten und weniger als 2 Jahren: höchstens 1 Monat. Befristeter Vertrag bis 6 Monate: keine Probezeit.

Ein befristeter Vertrag ohne festes Enddatum, etwa bis zum Ende eines Projekts, erlaubt ebenfalls höchstens 1 Monat. Für befristete Verträge unter 2 Jahren und für solche ohne Enddatum darf ein Tarifvertrag, in den Niederlanden cao genannt, eine längere Probezeit zulassen. Ein einzelner Arbeitsvertrag kann das nicht.

Außerdem gilt: Die Probezeit muss schriftlich vereinbart sein, im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag. Sie ist für beide Seiten gleich lang und wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Vereinbaren Sie mehr, als das Gesetz erlaubt, ist die Klausel nichtig. Sie können sich dann überhaupt nicht darauf berufen, auch nicht auf den zulässigen Teil. Wer aus Gewohnheit „6 Monate Probezeit“ in einen niederländischen Vertrag schreibt, hat also gar keine.

Keine neue Probezeit gibt es bei einem Anschlussvertrag mit demselben Arbeitgeber, etwa bei einer Verlängerung oder der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das gilt auch, wenn die Person vorher über eine Zeitarbeitsfirma dieselbe Arbeit bei Ihnen gemacht hat. Ausnahme: Die neue Stelle verlangt deutlich andere Fähigkeiten oder mehr Verantwortung.

Wann darf der Arbeitgeber in der Probezeit kündigen?

Jederzeit, solange die Probezeit läuft, und mit sofortiger Wirkung. Hier liegt der zweite große Unterschied zu Deutschland. Nach § 622 Absatz 3 BGB gilt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das niederländische Recht kennt in der Probezeit gar keine Kündigungsfrist. Sie brauchen auch keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung UWV oder eines Gerichts, und anders als sonst im niederländischen Kündigungsrecht keinen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.

Auch eine erkrankte Arbeitskraft können Sie in der Probezeit kündigen; das Kündigungsverbot bei Krankheit gilt dann nicht. Eine Krankheit verlängert die Probezeit auch nicht. Die Arbeitskraft hat danach unter Umständen Anspruch auf Krankengeld nach dem niederländischen Krankengeldgesetz, der Ziektewet.

Zwei Pflichten bleiben. Fragt die Arbeitskraft nach dem Grund, nennen Sie ihn schriftlich. Und die gesetzliche Übergangsentschädigung, die transitievergoeding, fällt auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit an. Nach wenigen Wochen ist sie gering, denn das Gesetz rechnet mit einem Drittel Monatslohn pro Beschäftigungsjahr, anteilig.

Was bedeutet das für Ihre Einstellung?

Zwei Monate sind kurz. Was Sie in der Auswahl nicht geprüft haben, sehen Sie erst in diesen Wochen im echten Arbeitsalltag. Ein gründliches Screening mit Kandidatenbetreuung und das Prüfen von Referenzen vor dem Angebot machen die Probezeit nicht überflüssig, aber weniger riskant.

Für internationale Einstellungen ist das wichtig: Kandidaten aus Deutschland kennen eine Probezeit von bis zu sechs Monaten, die niederländische ist deutlich kürzer. Das wirkt in beide Richtungen, denn auch die neue Arbeitskraft kann von einem Tag auf den anderen gehen. Entscheiden Sie außerdem nicht erst am letzten Tag. Ein Gespräch nach etwa drei Wochen gibt der neuen Arbeitskraft Klarheit und Ihnen Zeit für eine Entscheidung. Wie Sie diese ersten Wochen aufbauen, lesen Sie in unserem Beitrag über das Onboarding neuer Mitarbeiter.

Was fragen Arbeitgeber uns zur Probezeit in den Niederlanden?

Kann ich die Probezeit verlängern?

Nein. Die Probezeit wird bei Vertragsbeginn vereinbart und lässt sich danach nicht ausdehnen, auch nicht mit Zustimmung der Arbeitskraft. Am Ende bleiben zwei Möglichkeiten: innerhalb der Probezeit kündigen oder weitermachen. Wer sich danach trennen will, unterliegt dem normalen niederländischen Kündigungsrecht mit Kündigungsfrist und anerkanntem Kündigungsgrund.

Gilt die Probezeit auch bei einem Jahresvertrag?

Ja, aber höchstens 1 Monat, denn ein Jahresvertrag dauert mehr als 6 und weniger als 24 Monate. Nur ein Tarifvertrag kann mehr zulassen. Bei einem befristeten Vertrag bis 6 Monate dürfen Sie keine Probezeit vereinbaren, auch keine Woche.

Was, wenn eine neue Arbeitskraft nach der Probezeit doch nicht passt?

Dann gelten die normalen Regeln, und eine Trennung wird deutlich aufwendiger. Genau deshalb haben die ersten Monate so viel Gewicht. Warum Menschen im ersten Jahr gehen und was Sie im Recruiting dagegen tun können, lesen Sie unter Kündigung im ersten Jahr.

SocialFind hat diesen Artikel auf Grundlage des niederländischen Burgerlijk Wetboek und der Erläuterungen der niederländischen Regierung und des Ondernemersplein geschrieben, geprüft am 2. November 2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie solche Artikel per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter an.

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