WTTA in den Niederlanden: Was ändert sich für Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte einsetzen?

Ab dem 1. November melden sich Verleiher in den Niederlanden für die Übergangsregelung der WTTA an. Ab 2028 dürfen Entleiher nur noch mit zugelassenen Verleihern arbeiten.

Von Nikolay Broeks, Automation & Growth Engineeraktualisiert am

Die Niederlande machen die Arbeitnehmerüberlassung erlaubnispflichtig. Nach Angaben des niederländischen Statistikamts CBS gab es dort 2024 gut 2,3 Tausend Zeitarbeitsfirmen mit zusammen 407 Tausend Zeitarbeitsstellen. Ab dem 1. November 2026 melden sich Verleiher für eine Übergangsregelung an. Ab dem 1. Januar 2028 dürfen Unternehmen nur noch Personal von zugelassenen Verleihern einsetzen.

Was regelt die niederländische WTTA?

Die Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten, kurz WTTA, tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bisher kann in den Niederlanden jeder eine Zeitarbeitsfirma gründen: Ein Eintrag bei der Handelskammer KVK genügt, das SNA-Gütesiegel der Branche ist freiwillig. Mit der WTTA darf ein Unternehmen nur noch Arbeitskräfte überlassen, wenn es eine Zulassung oder eine Befreiung der neuen Nederlandse Autoriteit Uitleenmarkt (NAU) hat.

Maßgeblich ist, was tatsächlich geschieht. Verleiher ist jedes Unternehmen, das einem anderen Unternehmen gegen Vergütung Arbeitskräfte zur Verfügung stellt, die dort unter dessen Leitung und Aufsicht arbeiten. Das betrifft Zeitarbeitsfirmen, aber auch Firmen für Detachierung und Payrolling sowie Unternehmen, die nur gelegentlich Personal überlassen. Auch ein ausländischer Verleiher, dessen Beschäftigte tatsächlich bei einem Kunden in den Niederlanden arbeiten, braucht die Zulassung. Das betrifft also auch deutsche Zeitarbeitsfirmen mit Einsätzen jenseits der Grenze.

Für die Zulassung muss ein Verleiher vorab nachweisen, dass er einen Normenkatalog erfüllt. Geprüft werden nicht nur Finanzen und Verwaltung, sondern auch der Umgang mit den Beschäftigten. Dazu kommt eine Kaution von 100.000 Euro, für Gründer mit einer vorläufigen Zulassung von sechs Monaten 50.000 Euro.

Wie unterscheidet sich das vom deutschen AÜG?

In Deutschland ist das Prinzip seit Langem bekannt. Wer Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen verleihen will, braucht nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, und die erteilt die Bundesagentur. Die Niederlande holen diesen Schritt jetzt nach, mit einer eigenen Behörde, einem öffentlichen Register und einer Kaution.

Ein Unterschied liegt beim Entleiher. Die WTTA gibt ihm ausdrücklich eine eigene Prüfpflicht mit einer Checkliste der NAU: Verleiher erfassen, Verträge anpassen, bei jedem Einsatzbeginn im Register prüfen und den Nachweis aufbewahren. Ab dem 1. Januar 2028 kontrolliert die niederländische Arbeitsinspektion. Wer dann mit einem erlaubnispflichtigen Verleiher ohne Zulassung arbeitet, riskiert ein Bußgeld und muss die Zusammenarbeit beenden.

Was sollten Sie als Entleiher in den Niederlanden jetzt tun?

Für bestehende Verleiher gibt es eine Übergangsregelung in zwei Schritten. Sie melden sich zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2026 online an und beantragen zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni 2027 die eigentliche Zulassung. Wer angemeldet ist, darf weiter überlassen, solange die NAU prüft, auch über den 1. Januar 2028 hinaus. Wer die Anmeldung versäumt, kann die Übergangsregelung nicht nutzen.

Erstellen Sie deshalb eine Liste aller Partner, von denen Sie in den Niederlanden Personal einsetzen, und fragen Sie jeden, ob er sich bis Ende Dezember anmeldet. In der Produktion und im Bau und in der Infrastruktur sind das oft mehr Partner, als man denkt. Halten Sie im Vertrag fest, dass die Zulassung während der gesamten Laufzeit gültig bleiben muss. Ab dem 1. Juli 2027 steht das öffentliche Register auf toelatinguitleenmarkt.nl bereit.

Vielleicht ist es auch ein guter Moment, das Verhältnis von Überlassung und eigener Personalsuche zu prüfen. Die Unterschiede lesen Sie bei RPO und Zeitarbeitsfirma und bei RPO und Arbeitnehmerüberlassung.

Was fragen Arbeitgeber uns zur WTTA?

Fällt eine Personalvermittlung unter die WTTA?

In der Regel nicht. Eine Personalvermittlung sucht Kandidaten, die anschließend bei Ihnen angestellt werden. Niemand wird überlassen, denn die Person steht auf Ihrer Gehaltsliste und nicht auf der des Dienstleisters. Das gilt auch für einen RPO-Partner. Wie Sie eine Vermittlung auswählen, lesen Sie unter Personalvermittlung auswählen.

Was passiert, wenn mein Verleiher seine Zulassung verliert?

Eine Aussetzung oder ein Entzug steht bis zu vier Wochen vorher im öffentlichen Register. In dieser Zeit dürfen Sie mit den bereits eingesetzten Kräften weiterarbeiten, aber keine neuen Kräfte dieses Verleihers mehr einsetzen. Sobald die Aussetzung oder der Entzug wirksam wird, endet die Zusammenarbeit ganz. Ein zweiter Partner in der Hinterhand ist deshalb sinnvoll.

Ändert sich am 1. Januar 2027 schon etwas?

Das Gesetz tritt in Kraft und die Anträge laufen, kontrolliert wird die Zulassungspflicht aber erst ab dem 1. Januar 2028. Was sich 2027 in den Niederlanden sonst bei Lohnkosten und Personaleinsatz ändert, lesen Sie in unserem Beitrag zum Prinsjesdag 2026.

SocialFind hat diesen Beitrag auf Grundlage der Seiten der niederländischen Nederlandse Autoriteit Uitleenmarkt zur Übergangsregelung, zu den Zulassungsvoraussetzungen und zu den Pflichten der Entleiher, der Mitteilung des CBS vom 28. Januar 2026 und der Auskunft der Bundesagentur für Arbeit zur Erlaubnis nach dem AÜG geschrieben, geprüft am 12. Oktober 2026. SocialFind ist selbst keine Zeitarbeitsfirma und überlässt kein Personal. Dies ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie solche Beiträge per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter an.

Unser Newsletter

Was uns in der Arbeit für Arbeitgeber begegnet, gebündelt in einer E-Mail: neue Artikel, Zahlen zum Arbeitsmarkt und was daraus praktisch folgt.

Etwa eine E-Mail pro Woche. Sie können sich mit einem Klick am Ende jeder E-Mail abmelden. Was wir mit Ihren Daten tun, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Wir verwenden Cookies

Diese Website verwendet Cookies, damit sie richtig funktioniert und um die Nutzung der Seite zu messen. Statistik und Marketing nutzen wir nur mit Ihrer Zustimmung. Ihre Wahl können Sie jederzeit über "Cookie-Einstellungen" im Footer ändern.